In der Zeit bin ich heute über einen interessanten Beitrag gestolpert: Beuys-Witwe verhindert Foto-Ausstellung. Es geht dabei um ein Urteil des Oberlandesgericht in Düsseldorf, welches den Eigentümer einer Foto-Serie über eine Kunstaktion von Joseph Beuys aus dem Jahre 1964 deren Ausstellung auf Klagen der Beuys-Witwe verbietet. Somit darf nicht der Fotograf oder der Besitzer der Fotos über eine Ausstellung entscheiden, sondern nur der Künstler, dessen Aktion abgelichtet wurde, oder seine Erben. Die Beklagte wird wohl den BGH anrufen, bis dahin bleibt die Entscheidung erst einmal ein Einzelfall, der ähnlich gelagerte Fälle nicht als Referenz dienen soll. Vielmehr soll wohl immer im Einzelfall geprüft werden.
Das Ganze ist meines Erachtens ziemlich undurchsichtig und macht mich ziemlich unsicher. Wer heute eine Bilder-Serie mit ein paar Grafittis in Berlin erstellt, kann sich morgen dann schon nicht mehr sicher sein, ob er die Bilder zeigen kann, kann doch einer der Street-Art-Künster dagegen verfügen. Das wohl im Laufe des Jahres 2012 zu erwartende Urteil wird auf jeden Fall interessant.